Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsgegenstand
    1. Sem.one erstellt und gestaltet für den Kunden Internetseiten, die auf die vom Kunden genannten Suchbegriffe optimiert werden und meldet sie bei Suchmaschinen an. Des weiteren vermittelt Sem.one Werbeflächen und bietet Beratungsleistungen für das Internet-Marketing.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung von Sem.one.
    2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
    3. Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn Sem.one ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
  3. Gewährleistung und Garantie
    1. Mitarbeiter von Sem.one können keine von Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Zusicherungen abgeben.
    2. Sem.one gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
    3. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von Sem.one liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
    4. Sem.one kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen.
    5. Der Kunde muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber Sem.one gerügt hat und dass Mängel auf den Leistungen von Sem.one beruhen.
  4. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse, Domainadministration und -inhaberschaft
    1. Meldet Sem.one für den Kunden eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde sem one hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs nach diesem Vertrag oder anderen wichtigen Kündigungsgründen im Sinne dieses Vertrags jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
  5. Preise und Zahlungen, Fälligkeit
    1. Alle Preise sind Nettopreise. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Erbringung der Leistung oder Teilleistung.
    2. Alle Beträge sind Nettobeträge, zu denen jeweils die Umsatzsteuer hinzukommt.
    3. Für Leistungen, die Sem.one nicht an ihrem Geschäftssitz (derzeit Weyersdorf) erbringen, werden bei Abrechnungen nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten nach Aufwand, Verpflegung pauschal nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen. Für Wegezeiten kann Sem.one 50 % des anteiligen Tagessatzes berechnen.
    4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
    5. Zahlungen sind mit Vertragsschluss fällig. Wiederkehrende Zahlungen sind im Voraus am jeweiligen Monatsersten fällig.
    6. Sem.one kann im kaufmännischen Verkehr ab Fälligkeit, im übrigen ab Verzugseintritt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Nachteil für Sem.one nach. Der Mindestzinssatz beträgt im kaufmännischen Verkehr 6%. Die Geltendmachung weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt.
  6. Vertragslaufzeit, Kündigung
    1. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Sem.one liegen unter anderem vor, wenn
      • der Kunde seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet;
      • Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;
      • gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.
  1. Verantwortlichkeit, Freistellung
    1. Sem.one prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
    2. Sem.one behält sich vor, solche Begriffe abzulehnen oder nicht als Meta-Tags zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstoßen. Sem.one führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden gehosteten Inhalte durch.
    3. Der Kunde stellt Sem.one hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
  2. Mitwirkung
    1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Sem.one die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von Sem.one unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Sem.one auf Anforderungen des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Sem.one vorliegen, kann Sem.one den Aufwand in Rechnung stellen.
    3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Sem.one von der Leistungspflicht befreit. Leistet Sem.one dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
  3. Haftungsbeschränkung
    1. Sem.one leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
      • Bei Vorsatz in voller Höhe;
      • Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte;
      • In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen und zwar auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt
        • Bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme;
        • Bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr.
    1. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Sem.one die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne Verschulden von Sem.one nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.
    2. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    3. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Sem.one nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  1. Geheimhaltung
    1. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Sem.one oder im Auftrag von Sem.one handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zuhalten.
  2. Anwendbares Recht
    1. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Gerichtsstand ist St. Pölten

 

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(zuletzt geändert: 13.5.2008)